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SWK 23-24, 15. August 2015, Seite 1034

Anschaffungskosten eines Grundstücks (§ 4 Abs 1 EStG)

Ein Steuerberater erwarb ein unbebautes Grundstück um 90.000 Euro von einer natürlichen Person. Weiters zahlte er für die genehmigten Baupläne 70.000 Euro und für eine Marktstudie 60.000 Euro an eine AG, deren Vorstand der Verkäufer war. Im Zuge einer Prüfung wurden alle Beträge den Anschaffungskosten des Grundstücks zugerechnet. Da es nicht den Erfahrungen des täglichen Lebens entspricht, dass ein Grundeigentümer sein Grundstück verkauft und den überwiegenden Teil des Kaufpreises einer juristischen Person zukommen lässt (ohne konkrete Feststellungen zu den Beteiligungs- und Machtverhältnissen bei der AG), wurde der Bescheid aufgehoben ( 2011/13/0012).

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