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iFamZ 5, September 2012, Seite 264

Ablehnung der Sachwalterschaft

iFamZ 2012/185

§ 274 Abs 2 ABGB

Ein Rechtsanwalt kann die Übernahme einer Sachwalterschaft nur aufgrund einer konkreten individuellen und extremen beruflichen Belastung ablehnen.

1. (…) Derartige Umstände macht der zum Verfahrenssachwalter und zum einstweiligen Sachwalter bestellte Rechtsanwalt in seinem Revisionsrekurs nicht geltend; sie können insb auch nicht allein aus dem Umstand abgeleitet werden, dass der Rechtsmittelwerber das Alter, bis zu dem seine Arbeitspflicht im Lichte der Altersversorgung nach § 50 RAO besteht (68. Lebensjahr), bereits hinter sich hat. Dass der Rechtsmittelwerber weiterhin als Rechtsanwalt tätig ist, legt viel eher den gegenteiligen Schluss bestehender Leistungsfähigkeit nahe.

2. Mit der Verfassungskonformität des § 274 Abs 2 ABGB hat sich der OGH bereits mehrfach auseinandergesetzt und dagegen geltend gemachte Bedenken nicht geteilt (RIS-Justiz RS0123296; RS0048950 [T3]; 7 Ob 105/08d).

3. Dass die grundsätzliche Pflicht zur Übernahme einer Sachwalterschaft keine Zwangs- oder Pflichtarbeit der Rechtsanwälte und Notare iSd Art 4 Abs 2 EMRK ist, haben VfGH () und EGMR (EGMR , 31950/06 [Graziani-Weiss gg Österreich]) ebenfalls bereits entschieden (EF-Z 2012/18).

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