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Eine „stabile Teilleistung“ steht einer Unterhaltsbevorschussung in voller Titelhöhe nicht entgegen
iFamZ 2012/170
Der Vater der am geborenen A ist zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 400 Euro verpflichtet. Am beantragte A, vertreten durch den JWT, die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen in Titelhöhe. Sie brachte im Wesentlichen vor, der Vater habe nach Eintritt der Vollstreckbarkeit den laufenden Unterhalt nicht zur Gänze geleistet. Die Führung einer Exekution sei aussichtslos, weil der Vater bisher regelmäßig Teilunterhaltsbeträge von 259 Euro monatlich leiste und kein entsprechendes pfändbares Einkommen oder Vermögen des Vaters bekannt sei.
Das Erstgericht gewährte dem Kind für den Zeitraum von bis Vorschüsse gem §§ 3, 4 Z 1 UVG in einer monatlichen Höhe von 141 Euro und wies das Mehrbegehren von 259 Euro monatlich im Hinblick auf die vom Vater regelmäßig geleisteten Teilunterhaltszahlungen ab. Das von A angerufene Rekursgericht gewährte die Vorschüsse in der monatlichen Höhe von insgesamt 400 Euro.
Der OGH gab dem Revisionsrekurs des Bundes nicht Folge.
1. Nach der stRsp zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten des FamRÄG 2009, die auf die Mat zurückgeht, ist bei zuverlässiger regelmäßiger Zahlung eines bestimmten Betrags, der unter dem auferlegten Unterhalts...