Bilanzrecht, Band I
2. Aufl. 2019
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§ 214 Auszug bei Vorlage im Rechtsstreit
Literatur
Bajons, Die Beweiführung durch Handelsbücher – Zugleich ein Beitrag zu den Grenzen prozessualer Vorlagepflichten, NZ 1991, 51; Feil, Handelsbücher als Beweismittel, GesRZ 1977, 7; Klicka, Aufklärungspflichten der Prozeßparteien im österreichischen Zivilprozeßrecht, JBl 1992, 231; Koller/Riss, Pflicht zur Vorlage von Aufsichtsratsprotokollen im Zivilprozess, RdW 2013, 62; Rassi, Wenn das Gericht mehr sieht als die Parteien, Grundlagen, Einschränkungen und Ausschluss der Parteiöffentlichkeit im Zivilprozess, ÖJZ 2014, 1043.
Übersicht
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I. | Kommentierung UGB | ||
A. | Inhalt und Entstehung der Norm | ||
B. | Anwendungsbereich | ||
C. | Einsichtnahme und Anfertigung eines Auszuges | ||
D. | Zuziehung von Sachverständigen |
I. Kommentierung UGB
A. Inhalt und Entstehung der Norm
1
§ 214 konkretisiert, wie bzw in welchem Umfang die Einsichtnahme durch die Parteien in die Bücher bei Vorlage im Rechtsstreit zu erfolgen hat. Um das Interesse der vorlagepflichtigen Partei an der Geheimhaltung ihrer Geschäftsgebarung zu wahren (vgl Jabornegg in HBA3, § 214 Rz 2; Steiner in Straube/Ratka/Rauter3, § 214 Rz 1), normiert § 214, dass die Einsichtnahme grundsätzlich auf die den Streit...