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Hirschler (Hrsg)

Bilanzrecht, Band I

Kommentar | Einzelabschluss

2. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-2436-5

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Dokumentvorschau
Hirschler (Hrsg) - Bilanzrecht, Band I

§ 203 Wertansätze für Gegenstände des Anlagevermögens; Anschaffungs- und Herstellungskosten

Otto Janschek/Maximilian Jung

§ 906

Übergangsbestimmungen

(30) Wurde ein Disagio nach § 198 Abs. 7 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 22/2015 nicht als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert, so unterbleibt die Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungsposten für diese Verbindlichkeit, bis diese nicht mehr ausgewiesen wird. § 203 Abs. 3 findet erstmals auf Herstellungsvorgänge Anwendung, die in Geschäftsjahren begonnen wurden, die nach dem beginnen. Auf Herstellungsvorgänge, die vor dem begonnen wurden, ist § 203 Abs. 3 in der bisherigen Fassung anzuwenden. § 203 Abs. 5 und § 261 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 22/2015 sind nur auf Geschäfts(Firmen)werte anzuwenden, die nach dem gebildet werden. Auf Geschäfts(Firmen)werte, die vor dem gebildet wurden, sind diese Bestimmungen in der bisherigen Fassung anzuwenden.

EB zum RÄG 2014

Der Entwurf soll insgesamt ein weiterer Schritt in Richtung „Einheitsbilanz“ sein, die auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich sein soll. Unterschiede in der Bewertung zwischen Untern...

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