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Fremdenverkehrsabgabe Kärnten
• Maßgeblicher Abgabentatbestand gemäß § 3 Abs. 1 K-FVAG (Fremdenverkehrsabgabe) ist die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit unter den dort umschriebenen Voraussetzungen in jenem Abgabenjahr, für welches die Vorschreibung erfolgen soll. - (§ 3 Abs. 1 K-FVAG), (Abweisung)
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