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SWK 2, 10. Jänner 2008, Seite 3

Hunde-Abgabe OÖ

Voraussetzung für die Beurteilung als Wachhund ist, dass der der Hunde-Abgabenpflicht unterliegende Hund zur Bewachung von sonstigen Betrieben gehalten wird. Dies kann im gegebenen Zusammenhang nur dahin verstanden werden, dass der Hund ausschließlich oder doch zumindest weitaus überwiegend zur Bewachung der in Frage kommenden Betriebsstätte eingesetzt wird. - (§ 11 Abs. 2 OÖ Hundehaltegesetz 2002), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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