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SWK 2, 10. Jänner 2008, Seite 54

Sponsoring durch Wirtschaftstreuhänder

Ein Wirtschaftstreuhänder zahlte an seinen Sohn, der Autorennfahrer ist, einen Betrag von ungefähr 30.000 Euro, den er zur Hälfte als Betriebsausgaben geltend machte. Denn sein Sohn wurde aufgrund des Sponsorvertrages verpflichtet, das Logo der "Ai-Group", einer internationalen Wirtschaftstreuhändervereinigung, zu tragen. Dieser Sponsorvertrag wurde auch mit anderen Sponsoren abgeschlossen und war damit fremdüblich. Der VwGH betont, dass einer allgemeinen Werbemaßnahme, mit welcher der Name einer Unternehmergruppe bekannt gemacht werden soll, die betriebliche Veranlassung nicht abgesprochen werden kann, zumal auch andere Unternehmer nur ihren Namenszug (ohne Produktwerbung) anbringen ließen. Damit war die ablehnende Berufungsentscheidung vom VwGH wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufzuheben ().

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