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SWK 2, 10. Jänner 2008, Seite R 3
Verfahren: Unbilligkeit
• Die Tilgungszeit eines Abgabenrückstandes - bei Abdeckung in Raten - von rund 23 Jahren vermag noch keine persönliche Unbilligkeit zu begründen. - (§ 236 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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