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SWK 2, 10. Jänner 2008, Seite 3

Verfahren: Unbilligkeit

Die Tilgungszeit eines Abgabenrückstandes - bei Abdeckung in Raten - von rund 23 Jahren vermag noch keine persönliche Unbilligkeit zu begründen. - (§ 236 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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