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SWK 2, 10. Jänner 2008, Seite 47

Vielfliegerprogramme im Licht einer aktuellen UFS-Entscheidung

Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach wie vor unklar

Stefan Schuster

Vor etwa einem Jahr hat das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) mit einem Urteilzum Thema "Bonusmeilen" und der Frage des Eigentums dieser erworbenen Meilen aufhorchen lassen. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Anwendbarkeit der deutschen Rechtsprechung auf Österreich untersucht und bejaht.Nunmehr hat auch der UFS in Österreich zu diesem Thema in einer Entscheidung Stellung bezogen. Die Konsequenzen daraus sind weitreichend - die Zweifelsfragen bleiben aber weiterhin offen.

1. Das Urteil des BAG

Im Urteil des BAG vom Mai 2006 wurde festgestellt, dass vom Arbeitnehmer durch vom Dienstgeber bezahlte Flüge erworbene Bonusmeilen in einem Vielfliegerprogramm zivilrechtlich Eigentum des Dienstgebers sind. Korrekt ist daher die Vorgehensweise, dass der vom Dienstnehmer erworbene Vorteil, also die Bonusmeilen, an den Dienstgeber herausgegeben werden müssten. Ist dies nicht der Fall, so erlangt der Dienstnehmer einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis, der der Steuerpflicht unterliegt.

2. Die Entscheidung des UFS

Mit einer kürzlich ergangenen Entscheidung des UFS Graz liegt nun auch für Österreich eine aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema vor. Das Ergebnis vorweg: Der UFS kam zum gleichen Resulta...

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