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SWK 2, 10. Jänner 2008, Seite 50

Mehrwertsteuererhöhung in Deutschland nicht verfassungswidrig

(APA/AFP) - Die Erhöhung der Mehrwertsteuer in Deutschland zu Jahresbeginn 2007 von 16 auf 19 Prozent ist nicht verfassungswidrig. Mit einem bekannt gegebenen Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Beschwerde einer achtköpfigen Familie gegen die Steuererhöhung zurück. Zwar seien Familien mit Kindern stärker betroffen, dies müsse gegebenenfalls aber anderweitig ausgeglichen werden.

Mit ihrer Beschwerde hatte die Familie geltend gemacht, wegen der vielen für die Kinder nötigen Verbrauchsgüter sei sie stärker betroffen als Kinderlose, die einen Großteil ihres Einkommens sparen könnten. Statt die Mehrwertsteuer zu erhöhen, sollten alle Güter, die für Kinder gebraucht werden, von der Steuer ganz befreit sein. Dies sei schon wegen europarechtlicher Vorgaben gar nicht möglich, betonte das Gericht. Dass Familien stärker belastet seien, sei zwar richtig, aber bei indirekten Steuern schlicht nicht vermeidbar. Ein Ausgleich sei nur bei der Einkommensteuer und dem Kindergeld möglich. Volltext unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ rk20071206_1 bvr212907.html

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