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Neuerungen zur Bildungskarenz
Mit erfolgt insbesondere durch die Herabsetzung der vorausgesetzten Mindestbeschäftigungsdauer und die Ermöglichung von zeitlich flexibleren Formen eine attraktivere Gestaltung der Bildungskarenz. Gleichzeitig wird das Weiterbildungsgeld auf die Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes angehoben. In einem Beitrag in der Jänner-Ausgabe der ASoK erläutern Mag. Gerda Ercher und Mag. Beate Saurugger, Referentinnen für Arbeitsvertragsrecht im BMWA, die nunmehr gegebenen arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Bildungskarenz sowie die Neuerungen beim Anspruch auf Weiterbildungsgeld.