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VwGH: Liebhabereibeurteilung bei Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle
Zur Feststellung des Übergangszeitpunktes zur Liebhaberei durch die Abgabenbehörde
Der VwGH hat mit Erkenntnis vom , 2002/14/0083, neue Aussagen zur Liebhabereibeurteilung bei Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO, "typisch erwerbswirtschaftliche Betätigungen") getätigt. Pirklbauer/Wagner haben dieses Erkenntnis in SWK-Heft 28/2007, Seite S 757, als "interessant und richtungweisend" bezeichnet. Richtungsweisend ist das Erkenntnis nicht deshalb, weil es Neues in die Liebhabereibeurteilung typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigungen einführt, sondern weil es damit den entscheidenden Punkt der Liebhabereibeurteilung solcher Betätigungen ausspricht. Der UFS hat sich bereits in den Berufungsentscheidungen vom , RV/0308-G/07, und vom , RV/0205-G/07, dieses Erkenntnisses bedient. Der gegenständliche Beitrag behandelt die in Fachkreisen diskutierte Frage, ob die Abgabenbehörde von nun an in jedem Fall den Übergangszeitpunkt zur Liebhaberei genau feststellen muss.
1. Bisherige bedeutsame Aussagen des VwGH zur Liebhabereibeurteilung typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigungen
Der VwGH hat im Lauf der Jahre einige für die Liebhabereibeurteilung typisch erwerbswirtschaftlicher Betätigungen bedeutsame Aussagen getroffen, so z. B. dass die objektive Er...