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SWK 2, 10. Jänner 2008, Seite 33

Die "24-Stunden-Betreuung" aus steuerlicher Sicht

Steuerliche Vorschriften sind bei Vereinbarungen mit zu bedenken

Clemens Endfellner

Das Hausbetreuungsgesetz (HBeG)ist mit in Kraft getreten. Parallel dazu wurde durch eine Änderung der Gewerbeordnung das Gewerbe der Personenbetreuung geschaffen. Dadurch wurde die 24-Stunden-Betreuung zu Hause im Rahmen einer selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigkeit gesetzlich geregelt. Mit dem Auslaufen der Geltungsdauer des Pflege-Übergangsgesetzes zum , wodurch ab bei einer nicht gemeldeten Beschäftigung von Betreuungspersonal auch Verwaltungsstrafen verhängt werden, steigt der Druck auf die Legalisierung der vorwiegend ausländischen Betreuerinnen. Im Zusammenhang mit der zeitintensiven "Betreuung daheim" durch diese Personen, die regelmäßig im Zwei-Wochen-Rhythmus im inländischen Haushalt ältere Menschen betreuen, sind naturgemäß auch steuerliche Fragen relevant.

1. Die Ziele des HBeG und des Gewerbes der Personenbetreuung

Mit dem HBeG wurde die 24-Stunden-Betreuung durch Arbeitnehmer im Privathaushalt geregelt. Laut Gesetzgeber ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung daheim unter Berücksichtigung arbeits-, sozial- und berufsrechtlicher Vorschriften beabsichtigt. Das HBeG definiert daher den Geltungsbereich des Gesetzes (Pflegetätigkeiten, die dem Gesundheits- und Kran...

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