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Rückabwicklung kein Veräußerungsgeschäft
Die Rückabwicklung eines Veräußerungsgeschäftes wegen irreparabler Vertragsstörungen stellt kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft dar. Eine Veräußerung liegt nicht vor, wenn sich das ursprüngliche Anschaffungsgeschäft lediglich in ein Abwicklungsverhältnis verwandelt, denn die Herausgabe des zuvor angeschafften Wirtschaftsgutes stellt keinen gesonderten marktoffenen Vorgang, sondern nur einen notwendigen Teilakt im Rahmen der Rückabwicklung dar (BFH , IX R 47/04, in BB 2006, 2280).