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SWK 2, 10. Jänner 2008, Seite 59

Subject-to-tax-Klauseln

Wichtige Begriffe im kurzen Überblick

Florian Rosenberger

Die Gewährung einer abkommensrechtlichen Befreiung wird teilweise unter den Vorbehalt gestellt, dass der andere Vertragsstaat die Einkünfte tatsächlich besteuert. Eine allgemeiner Subject-to-tax-Vorbehalt zur flächendeckenden Vermeidung doppelter Nichtbesteuerung existiert jedoch nicht.

1. Subject-to-tax-Klausel

Sinn und Zweck von Doppelbesteuerungsabkommen ist grundsätzlich die Vermeidung einer grenzüberschreitenden Doppelbesteuerung. Darüber hinaus sollen nach Ansicht der Finanzverwaltung aber auch die doppelte Nichtbesteuerung und damit die Erzielung S. 60von "weißen Einkünften" hintangehalten werden. Soweit eine doppelte Nichtbesteuerung aus der Abkommensanwendung selbst resultiert, wird über eine entsprechende Auslegung des Methodenartikels von einer Befreiung im Ansässigkeitsstaat Abstand genommen. Resultiert die steuerliche Keinmalerfassung von Einkünften aber aus dem Zusammenspiel von DBA und innerstaatlichem Recht (d. h. kann ein Vertragsstaat sein abkommensrechtliches Besteuerungsrecht innerstaatlich nicht ausschöpfen), ist - vorbehaltlich des innerstaatlichen Rechts zur Missbrauchsabwehr - die doppelte Nichtbesteuerung grundsätzlich hinzunehmen. In diesem Fall kann daher die Ge...

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