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Kapitalforderungen
• Zu den Kapitalforderungen jeder Art im Sinne des § 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 zählen auch Forderungen aus einer gemischten Schenkung. Dies deshalb, weil es unerheblich ist, welcher Rechtstitel der Überlassung von Kapital zugrunde liegt. - (§ 27 Abs. 1 Z 4 EStG 1988), (Abweisung)
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