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SWK 8, 10. März 2008, Seite 340

Ergänzende Information zu den neuen Kennzahlen in der UVA ab Jänner 2008

(BMF) - Zur Info des Bundesministeriums für Finanzen vom , BMF-010219/0530-VI/4/2007, erfolgen nachstehende Ergänzungen bzw. Klarstellungen:

Kz. 027 - Vorsteuern für Kfz

Hier sind Vorsteuern aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sowie aus laufenden Aufwendungen von Kfz anzugeben, die der Unternehmer als Anlagevermögen ausgewiesen hat oder gemietet bzw. geleast hat. Befindet sich das Kfz im Umlaufvermögen (z. B. zum Weiterverkauf bestimmte Fahrzeuge eines Kfz-Händlers), so sind weder Vorsteuern aus dem Erwerb noch aus den laufenden Aufwendungen in der Kz. 027 einzutragen.

Kreis der betroffenen Kraftfahrzeuge:

Neben PKW und LKW im herkömmlichen Sinn sind auch Wohnmobile, Anhänger, Sattelkraftfahrzeuge (Sattelzugfahrzeug und Sattelanhänger bzw. Sattelauflieger) und Wechselbrücken von der Kz. 027 umfasst, nicht jedoch z. B. Gabelstapler, Radlader, Bagger, Baumaschinen, Transportbetonmischer und Traktoren.

Kz. 028 - Vorsteuern für Gebäude

In diese Kennzahl sind Vorsteuern aus aktivierungspflichtigen Aufwendungen von Gebäuden einzutragen (Anlagevermögen). Vorsteuern aus Aufwendungen, die nach ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen bloß verteilungspflichtig sind (z. B. Instandsetzungsaufwendun...

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