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SWK 8, 10. März 2008, Seite 13

Verdeckte Ausschüttung

Eine verdeckte Ausschüttung setzt auch einen subjektiven, auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentschluss der Körperschaft voraus. - (§ 8 Abs. 2 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrenvorschriften.)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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