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SWK 8, 10. März 2008, Seite 323

Der Tausch von Fremdwährungen

Gilt Erfolgsneutralität unabhängig von der Art der Gewinnermittlung?

Reinhold Beiser

Die Konvertierung einer Fremdwährungsverbindlichkeit in eine andere (japanische Yen in Schweizer Franken) ist nach dem Erkenntnis des , nicht als gewinnrealisierender Tausch (von Verbindlichkeiten) anzusehen: "In der bloßen mit dem bisherigen Schuldner getroffenen Vereinbarung, eine bestehende Verbindlichkeit in einer anderen Währung zurückzuzahlen, liegt kein Erwerb eines ‚Wirtschaftsgutes'." Dogmatische Konsistenz und Reichweite dieser Rechtsprechung werden untersucht.

1. Das Wirtschaftsgut

Der Begriff "Wirtschaftsgut" umfasst "alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbaren Güter jeder Art".

1.1. Geld

Geld, Geldmünzen, Banknoten sind nach dieser Definition Wirtschaftsgüter: Jede einzelne Münze und jede einzelne Banknote hat im wirtschaftlichen Verkehr ihren eigenen selbständigen Wert.

Das gilt für alle Währungen: Euro, Schweizer Franken, US-Dollar, britische Pfund, japanische Yen etc. haben jeweils ihren eigenen selbständigen Wert.

1.2. Währungsschwankungen

Die verschiedenen Währungen schwanken in ihrem Wert zueinander: Die Wechselkursverhältnisse sind nicht fix vorgegeben (stabil), sondern beweglich (labil). Eine v...

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