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SWK 8, 10. März 2008, Seite 2

Nebenbetrieb und Nebentätigkeit bei Landwirt

Nebenbetrieb und Nebentätigkeit bei Landwirt (§ 21 EStG)

Nebenbetriebe sind solche, die einem landwirtschaftlichen Hauptbetrieb dienen. Es sind entweder Verarbeitungsbetriebe (es werden ausschließlich oder überwiegend Rohstoffe aus dem landwirtschaftlichen Hauptbetrieb verwendet) oder Substanzbetriebe (die dem Boden Substanz entnehmen, die ausschließlich oder überwiegend in der Landwirtschaft verwendet wird). Eine landwirtschaftliche Nebentätigkeit ist eine an sich nicht landwirtschaftliche Tätigkeit, die aber wegen ihres engen Zusammenhanges mit der Landwirtschaft in dieser aufgeht, sodass die gesamte Tätigkeit als Landwirtschaft anzusehen ist. Die Durchführung von Abbrucharbeiten, der Transport und die Deponierung von Materialien auf Grundstücken, die früher landwirtschaftlich genutzt worden sind, sind keine Nebenbetriebe und auch keine Nebentätigkeiten, da diese Tätigkeit überwiegend durchgeführt worden sind und daher nicht in einer land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit aufgehen konnten ().

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