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Liebhaberei bei Gewerbebetrieb
Liebhaberei bei Gewerbebetrieb (§ 2 EStG)
Der Bfr. stellte einen Antrag auf Endgültigerklärung der Einkommensteuerbescheide. Dieser Antrag wurde abgelehnt, weil die künftige Ertragsfähigkeit noch nicht ausreichend überprüft werden könne. Der VwGH hob den Bescheid auf, weil es nicht darauf ankommt, ob die vom StPfl. gesetzten Maßnahmen tatsächlich in die Gewinnzone führen; vielmehr ist die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Verfolgung der in § 1 Abs. 1 LVO beschriebenen Absicht ohne Rücksicht auf ihren tatsächlichen Erfolg zu prüfen ().