Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Österreichischer Sonderweg: Gesellschaftsteuer kann bestehen bleiben
ECOFIN beschließt Abänderung der Kapitalansammlungsrichtlinie
Schon 2006 erarbeitete die Europäische Kommission einen Änderungsvorschlag zur Kapitalansammlungsrichtlinie,dessen Ziel die Abschaffung der Gesellschaftsteuer in der EU war. 2007 wurde dieser Vorschlag mit verlängerter Übergangsfrist vom Europäischen Parlament beschlossen.Am hat nun der ECOFIN die Abänderung der RL beschlossen.Allerdings haben sich hierbei jene Mitgliedstaaten, die Gesellschaftsteuer erheben, durchgesetzt. Aus budgetären Erwägungendürfen diese Mitgliedstaaten die Gesellschaftsteuer bis auf Weiteres weiterhin erheben.
1. Ausgangslage
Schon in der bisherigen Kapitalansammlungs-RL wurde die Zielsetzung des Auslaufens der Gesellschaftsteuer genannt. Daher erheben die meisten EU-Mitgliedstaaten keine Gesellschaftsteuer (mehr); zurzeit wird Gesellschaftsteuer nur mehr in sieben Mitgliedstaaten erhoben. Die Änderung der Kapitalansammlungs-RL in der vom Europäischen S. T 40Parlament verabschiedeten Fassung hatte auch für diese sieben Mitgliedstaaten zuerst ein Absenken des höchstmöglichen Steuersatzes auf 0,5 % und 2012 ein Auslaufen der Gesellschaftsteuer vorgesehen.
2. Beschlossene Fassung
Die nunmehr im ECOFIN beschlossene RL weicht jedoch von der vom Europäischen Parlament besch...