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SWK 8, 10. März 2008, Seite 2

Pauschalierung und Subvention

Pauschalierung und Subvention (§§ 17, 21 EStG)

Die Durchschnittssätze im Rahmen der Vollpauschalierung zur Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft sind auf die regelmäßig in den Betrieben anfallenden Rechtsgeschäfte, also auf die laufenden Einkünfte, abgestellt und können daher außerhalb des regelmäßigen Geschäftsablaufes stehende Vorgänge nicht berücksichtigen. Außerordentliche Erträge sind damit neben den Durchschnittssätzen gesondert zu erfassen. Dies gilt auch für eine Vergütung, die von der Stadtgemeinde für die Verlegung des Stalles zwecks Vermeidung der Geruchsbelästigung in Bahnhofsnähe bezahlt worden ist ().

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