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SWK 8, 10. März 2008, Seite 1

Umbau eines Großbüros in Einzelbüros sofort abziehbar

Umbau eines Großbüros in Einzelbüros sofort abziehbar (§ 4 Abs. 4 EStG)

Aufwendungen für den Umbau eines Großraumbüros in vier Einzelbüros unter Verwendung von Rigips-Ständerwänden sowie für die Anpassung der Elektroinstallation im hiedurch notwendigen Umfang sind sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen bei den S. 2Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Denn durch den Einbau der Zwischenwände ist keine Funktions- bzw. Wesensänderung des Gebäudes eingetreten (BFH , IX R 39/05, in BB 2007, 2556, und BB 2008, 145).

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