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Umbau eines Großbüros in Einzelbüros sofort abziehbar
Umbau eines Großbüros in Einzelbüros sofort abziehbar (§ 4 Abs. 4 EStG)
Aufwendungen für den Umbau eines Großraumbüros in vier Einzelbüros unter Verwendung von Rigips-Ständerwänden sowie für die Anpassung der Elektroinstallation im hiedurch notwendigen Umfang sind sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen bei den S. K 2Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Denn durch den Einbau der Zwischenwände ist keine Funktions- bzw. Wesensänderung des Gebäudes eingetreten (BFH , IX R 39/05, in BB 2007, 2556, und BB 2008, 145).