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SWK 8, 10. März 2008, Seite 2

Abschreibung eines Kundenstockes

Abschreibung eines Kundenstockes (§ 8 Abs. 3 EStG)

Die bfr. Gesellschaft erwarb eine Kundenkartei und schrieb die Anschaffungskosten auf fünf Jahre verteilt ab. Ein Firmenwert kann nicht nur bei Übernahme eines Unternehmens, sondern auch durch Übertragung eines Kundenstammes oder einer Konzession erworben werden. Wird ein Kundenstock getrennt erworben, dann sind auch die Vorschriften über den Firmenwert anzuwenden, und damit sind auch diese Anschaffungskosten auf 15 Jahre verteilt abzuschreiben ().

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