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SWK 34, 5. Dezember 2007, Seite 65

ESt-Vorauszahlung: Herabsetzung

Stellt der Steuerpflichtige den Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlung, muss er die voraussichtliche Höhe der Besteuerungsgrundlage für das laufende Jahr glaubhaft machen. - (§ 45 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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