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SWK 34, 5. Dezember 2007, Seite 941

Unterschiedliche Bewertung ausländischen Vermögens gemeinschaftsrechtswidrig

Im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens Theodor Jäger hat der Generalanwalt vor dem EuGH seine Schlussanträge gestellt; die im deutschen Steuerrecht vorgesehene begünstigte Besteuerung inländischen Grundvermögens sei mit dem freien Kapitalverkehr unvereinbar. Das österreichische Steuerrecht sieht eine vergleichbare Ungleichbehandlung vor; während inländisches Grundvermögen mit dem niedrigen dreifachen Einheitswert bewertet wird, ist ausländisches Vermögen mit dem gemeinen Wert anzusetzen. In jüngster Vergangenheit ist das österreichische Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken zur Einheitsbewertung durch den VfGH aufgehoben worden; das Gesetz tritt mit Ende Juli 2008 außer Kraft. Bis dahin können erstinstanzliche Bescheide wegen Rechtswidrigkeit mit dem Gemeinschaftsrecht (freier Kapitalverkehr) auf Antrag nach § 299 BAO aufgehoben werden. Mehr dazu in einem Beitrag von Dr. Alexander Wagner in der November-Ausgabe der SWI.

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