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Bauabgabe Stmk.
• Aus der im Abgabentatbestand des § 15 Abs. 1 erster Satz Stmk. BauG enthaltenen Wendung "anlässlich der Erteilung der Baubewilligung" lässt sich bei systematischer Betrachtung im Zusammenhang mit den §§ 3, 156 und 157 Stmk. LAO kein Gebot einer "zeitnahen" Vorschreibung der Bauabgabe ableiten (vgl. insbesondere § 3 Abs. 3 Stmk. LAO). Eine zeitliche Beziehung der Vorschreibung der Abgabe zur Erteilung der Baubewilligung ergibt sich vielmehr lediglich aus den Verjährungsvorschriften und damit insoferne, als die Vorschreibung innerhalb der von der Erteilung der Baubewilligung an zu berechnenden Verjährungsfrist erfolgen muss. - (§ 15 Abs. 1 Stmk. BauG), (Abweisung)
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