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SWK 34, 5. Dezember 2007, Seite 190

Novelle zur Gewerbeordnung passiert Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschaftsausschuss hat kürzlich die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (283 BlgNR 23. GP), unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages angenommen. In dieser Gewerbeordnungsnovelle wird u. a. das Verbot des Alkoholausschanks an Jugendliche verschärft. Die Wirte sind künftig verpflichtet, das Alter ihrer Gäste durch Ausweiskontrollen festzustellen. Die Gewerbeordnungsnovelle enthält zudem EU-Anpassungen bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen, Vorkehrungen gegen den Missbrauch von Versicherungen durch Geldwäscher und Terroristen durch Umsetzung der Geldwäscherichtlinie sowie Vereinfachungen im Anzeigeverfahren. Die Bezeichnung "Meisterbetrieb" wird ein geschütztes Gütesiegel. Immobilientreuhänder müssen künftig eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen.

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