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Lustbarkeitsabgabe Stmk.
• Aus § 6 Abs. 3 erster Satz Stmk. LustbarkeitsabgG ergibt sich eine Lustbarkeitsabgabepflicht über den Zeitraum des eigentlichen Haltens der Spielapparate, Spielautomaten und Geldspielapparate hinaus, wenn die in der genannten Bestimmung angeführten Beendigungstatbestände für angemeldete Geräte nicht im Monat der Beendigung des Haltens gesetzt werden. Beendigungstatbestand ist einerseits die Abmeldung und andererseits (" ... oder ... sonst ... ") die Kenntniserlangung der Abgabenbehörde davon, dass das Gerät vom Steuerpflichtigen nicht mehr gehalten wird. - (§ 6 Abs. 3 Stmk. LustbarkeitsabgG), (Abweisung)
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