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Familienbeihilfe: Anspruch
• Ein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder besteht nicht, für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. - (§ 5 Abs. 4 FLAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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