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SWK 34, 5. Dezember 2007, Seite 951

Seeling: Änderungsvorschlag der Kommission

Die Kommission empfiehlt dem Rat die Änderung der MwStSyst-RL bei der Zuordnung gemischt genutzter Grundstücke

Christian Prodinger

Wie bekannt, kann ein Grundstück zur Gänze dem Unternehmen zugeordnet werden. Der Vorsteuerabzug wurde in den Jahren 1998 bis 2003 durch eine unechte - und gemeinschaftsrechtswidrige - Befreiung hintangehalten. Fraglich ist, ob der Vorsteuerausschluss durch ein Beibehaltungsrecht gerechtfertigt war.Der VwGH hat in einer entsprechenden Beschwerde nunmehr diese Fragen zusammen mit Grundsatzfragen dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Geht man von der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Bestimmungen aus, so führt die Zuordnung zum Unternehmen zu einem unverzinsten Kredit über die Eigenverbrauchsdauer.

1. Ausgangslage

Nach der Judikatur des EuGH ist unstrittig, dass ein gemischt genutztes Grundstück nach Wahl des Steuerpflichtigen entweder zur Gänze dem Privatbereich, im Ausmaß S. 952der unternehmerischen bzw. privaten Nutzung dem Unternehmen bzw. dem Privatbereich oder zur Gänze dem Unternehmen zugeordnet werden kann.

Wird das Grundstück dem Unternehmen zugeordnet, so steht der Vorsteuerabzug auch zur Gänze zu. Eine spätere Änderung des Nutzungsverhältnisses ist daher unproblematisch, da die gesamte Vorsteuer ja bereits zurückgefordert wurde.

Die Besteuerung der privaten Nutzung erfolgt auf B...

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