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SWK 34, 5. Dezember 2007, Seite 984

Gewinnfeststellungserklärungen - ergänzende Ausführungen

Viele Schwierigkeiten lassen sich in der Praxis vermeiden

Hugo Weger

Grundsätzlich ist Hacklzuzustimmen, dass Schwierigkeiten bei der ersten "richtigen" Abgabewelle von Gewinnfeststellungserklärungen zu erwarten sind. Ich glaube, dies als an der FON-Hotline Tätiger einschätzen zu können. Viele der aufgezeigten Schwierigkeiten bei den betrieblichen Einkunftsarten - Was gehört in welches Formular, und wie hängen diese Formulare zusammen? - lassen sich vermeiden, wenn man sich die Besteuerungsgrundsätze der Personengesellschaften in Erinnerung ruft: Es gilt das Durchgriffsprinzip, und nur eine Einkunftsart ist möglich.

1. Besteuerung von Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften erfolgt die Besteuerung des Ergebnisses nicht bei der Gesellschaft, sondern beim beteiligten Gesellschafter. Dazu wird das Gewinnfeststellungsverfahren gemäß § 188 BAO verwendet: Der Gewinn wird einheitlich festgestellt und dann auf alle Beteiligten verteilt.

Die einschlägige Besteuerungstheorien (Bilanzbündeltheorie, Theorie der Alleininhaberschaft etc.) sind z. B. in Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 23 Tz. 17 ff., dargestellt.

2. Umsetzung in die "Formularpraxis"

Die Theorie wird wie folgt in die "Formularpraxis" umgesetzt:

Es gibt bei einer Personengesellschaft nur e...

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