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Änderung der Wertpapierbegünstigung
Keine optimierte Umschichtung mit Wertpapieren zulässig
Ab der Veranlagung 2007 können Personen, die den Gewinn eines Betriebs gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, bei der Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren körperlichen Anlagegütern oder von Wertpapieren gemäß § 14 Abs. 5 Z 4 EStG einen Freibetrag für investierte Gewinne bis zu 10 % des Gewinns, höchstens jedoch 100.000 Euro, gewinnmindernd geltend machen. Ende letzten Jahres wurde aufgezeigt, wie die Begünstigung bei Wertpapierumschichtungen zu einem Steuerumgehungsmodell führen kann. Nunmehr soll dies mit dem Abgabensicherungsgesetz 2007 verhindert werden.
Ein Einnahmen-Ausgaben-Rechner, der im Laufe des Jahres 2007 keine körperlichen Anlagegüter wie Maschinen oder Bürogeräte etc. angeschafft hat, wird noch vor Jahresende bis zur geschätzten Grenze von 10 % seines Gewinns diesen Freibetrag durch Wertpapieranschaffungen ausnützen. Damit hat er 2007 durch die sehr späte Investition seine laufende Liquidität wesentlich erhöht.
Die Ende 2007 angeschafften Wertpapiere i. S. d. § 14 Abs. 5 Z 4 EStG müssen nach § 10 Abs. 3 Z 2 EStG dem Anlagevermögen ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre gewidmet werden. Ein vorzeitiger Verkauf z. B. im Jahr 2008 führt nach der geplanten Neufassung des § 14 Abs. 5 Z 2 EStG durch Z 4 der Regierungsvorlage zum Abgabensicherungsgesetz 20...