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SWK 13, 5. Mai 2005, Seite T 62

KIAB bekämpft Scheinselbstständigkeit

(apa) - Das Kontrollorgan zur Bekämpfung der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung (KIAB) hat dem neuen Phänomen der Scheinselbstständigkeit den Kampf angesagt. Dabei wurde vom Finanzministerium ein Maßnahmenpaket entwickelt, das helfen soll, dem Missbrauch vorzubeugen: So werden einerseits Kontrollen der KIAB verstärkt und andererseits verdächtige Personen, die einen Antrag auf Erteilung einer Steuernummer stellen, von den Finanzämtern geladen und befragt. Anhand einer Gesamtprüfung könne so festgestellt werden, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliege oder nicht, so das Finanzministerium. Seit der EU-Osterweiterung komme es vermehrt zu neuen Formen von Schwarzarbeit, da Osteuropäer weiterhin Arbeitsbewilligungen benötigen, nicht jedoch Selbstständige. Dies führe zu folgenden Betrugsphänomenen: Arbeitskräfte ohne Arbeitsbewilligung umgehen bestehende Beschränkungen, indem sie sich als Selbstständige die notwendigen Gewerbeberechtigungen und Steuernummern besorgen, um dann als Einzelunternehmer - auf Basis eines Werkvertrages - ihre Arbeitskraft zu Dumpingpreisen zur Verfügung zu stellen. Dies sei ein Umgehungsgeschäft und Missbrauch, in solchen Fällen bestehe Scheinselbstständigkeit...

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