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Erkrankung im Urlaub
Das Urlaubsgesetz sieht in § 5 für den Fall einer Erkrankung während des Urlaubs besondere Regelungen vor: Unter bestimmten Voraussetzungen unterbricht eine Erkrankung den Urlaub, d. h. der Arbeitnehmer braucht sich die Krankheitstage auf das Urlaubsausmaß nicht anrechnen zu lassen. In einem in der April-Ausgabe der ASoK veröffentlichten Beitrag von Dr. Hans Trattner werden die Bestimmungen, welche bei Erkrankungen im Urlaub zu beachten sind, zu einem Leitfaden für die Betriebspraxis zusammengefasst; weiters wird auch auf die einzuhaltenden Schritte bei eventuellen Erkrankungen im Urlaub im Ausland hingewiesen.