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Büroraumvermietung an den Arbeitgeber
Büroraumvermietung an den Arbeitgeber (§ 25 oder § 28 EStG)
Leistet der Arbeitgeber Zahlungen für ein im Haus des Arbeitnehmers gelegenes Büro, das der Arbeitnehmer nutzt, so ist die Unterscheidung zwischen Arbeitslohn einerseits und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung andererseits danach vorzunehmen, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung des Büros erfolgt. Liegt das vorrangige Interesse beim Arbeitnehmer, dann liegt Arbeitslohn vor. (BFH , IV R25/02 in BB 2005, S 480)