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Zum Getränkesteuer-Urteil des EuGH
Praktische Anmerkungen zu Überwälzung und Bereichung
Im , Weber's Wine World u. a., dessen Vorgeschichte als bekannt vorausgesetzt werden kann, kommt der Gerichtshof neben weiteren hier nicht weiter besprochenen Überlegungen zu folgenden Ergebnissen: Bereicherungsbestimmungen - auch wenn sie wie hier in der WAO rückwirkend eingeführt werden - sind zwar grundsätzlich gemeinschaftsrechtskonform, da auch das Gemeinschaftsrecht keinen Anspruch auf ungerechtfertigte Bereicherung kennt. Die Behörde darf aber bei der praktischen Umsetzung dieser Bestimmungen - vor allem - auch nicht gegen den Effektivitätsgrundsatz verstoßen, was wiederum gemeinschaftsrechtswidrig wäre.
Nach dem Effektivitätsgebot darf eine solche Bereicherungsbestimmung die Erstattung gemeinschaftsrechtswidrig erhobener Abgaben nicht übermäßig erschweren oder gar S. S 805unmöglich machen. Insbesonders müsste die Erstattung der Abgabe beim Abgabepflichtigen zu einer ungerechtfertigten Bereicherung führen, wovon keine Rede sein kann, wenn es bei ihm durch die in Frage stehende Steuer zu wirtschaftlichen Nachteilen gleich welcher Art (z. B. Umsatzrückgängen infolge zu hoher Verkaufspreise) gekommen ist. Lässt sich nur eine tei...