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Vorbringen: Rechtsbelehrung
• Es ist nicht Aufgabe der Abgabenbehörde, Unterweisung zu erteilen, wie ein Vorbringen zu gestalten ist, damit diesem im Endeffekt stattgegeben werden könne. So besteht insbesondere keine Verpflichtung, Ratschläge für den Inhalt einer erfolgversprechenden Vorbringens zu geben. (§ 113 BAO), (Abweisung)
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