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SWK 14, 10. Mai 2001, Seite T 65

Die Ausgliederung des ADV-Bereiches im Bundesrechenamt

Aus dem Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 1999

Karl Mathes

Mit der Ausgliederung wird der ADV-Bereich des Bundesrechenamtes einschließlich seiner Infrastruktur in ein nach privatrechtlichen Grundsätzen geführtes Unternehmen überführt (Erläuterungen zur Regierungsvorlage). Dieser Vorgang wurde somit offensichtlich nicht als Privatisierung bezeichnet, obwohl er einer solchen ähnlich war. Was bezweckte diese Ausgliederung aus dem Bundeshaushalt? Doch eine „Scheinprivatisierung" oder bloß eine „Flucht aus dem Budget"?

Vor allem, warum wird 1996 eine Ausgliederung angeordnet, obwohl bereits 1993 eine solche mangels einer Möglichkeit, Kostenersparungen zu erzielen, nicht vorgenommen wurde? Der Rechnungshof (RH) stellte in der Folge fest, dass statt den nach der Planrechnung zu erwartenden Einsparungen für den Bund (1997 bis 1999) von 128,6 Mio. S für diesen Zeitraum Mehrausgaben von 554,4 Mio. S anfielen ­ eine Fehlschätzung der Planrechnung von mehr als einer halben Milliarde Schilling.

Die Arbeiterkammer beschäftigte sich in einer Studie „Ausgliederungen aus dem Bundeshaushalt ­ Eine Evaluierung aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht" mit fünf ausgegliederten Betrieben und schloss aus der umfassenden Analyse („Die Presse" vom ): Ausgliederungen zum Zweck der Budgetentlastung seien kein Allheilmittel; es sei vielmehr zu untersuchen, ob diese Arbeitsbereiche überhaupt sinnvoll sind oder nicht doch eher Hoheitsaufgaben des Staates darstellen. Die Studie untersucht die ausgegliederten Betriebe: Schloss Schönbrunn, Bundesforste, Austro Control, Ödobag (das war die Wasserstraßendirektion) und die Bundesimmobiliengesellschaft. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, dass es sich dabei um Betriebe des Bundes und nicht um Arbeitsbereiche handelte, die erst in ein Unternehmen überführt wurden. Schließlich wird festgehalten, dass ein Teil der Gewinne ausgegliederter Unternehmen auf Preiserhöhungen zurückgeht; und das, so die Autoren der Studie, „hätte man auch ohne Änderung der Unternehmensform haben können". Aber gemacht wurde es in den alten Strukturen eben nicht. Ein weiterer Unterschied zur vorliegenden Ausgliederung liegt auch darin, dass die Preiserhöhungen im vorliegenden Fall das BMF und andere Ministerien treffen werden.

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