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Vermietung: Ertragsfähigkeit
• Der Annahme der Ertragsfähigkeit einer Vermietungsbetätigung muss es nicht entgegenstehen, wenn die Liegenschaft vor der tatsächlichen Erzielung eines gesamt positiven Ergebnisses übertragen wird. Wird die Vermietung allerdings vorzeitig beendet, ist aber der Nachweis zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant war. (§ 1 Abs. 2 LVO 1990), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0178)