Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 14, 10. Mai 2001, Seite R 49
Lebenshaltungskosten: Schätzung
• Die im Zuge einer stattgefundenen Betriebsprüfung geschätzten Lebenshaltungskosten i. H. v. 400.000 S bis 500.000 S eines älteren Ehepaares stehen dann nicht in Widerspruch mit der Lebenserfahrung, wenn diese Personen in einem Schloss von erheblichem Wert leben. (§ 184 BAO), (Abweisung)
()