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SWK 14, 10. Mai 2001, Seite 52

Brennermaut ­ Zuständigkeits- und Rückerstattungsfragen

Eine Analyse der Rechtsfragen der Rückerstattung

Ralph Kilches

Auf Grund des EuGH-Urteiles, mit dem die Brennermautbeträge als überhöht und diskriminierend festgestellt werden, legten mehrere Frächter Klage auf Rückerstattung ein.

1. Brennermaut-Urteil

Am verkündete der EuGH sein Urteil betreffend eine Klage der Kommission gegen Österreich, wonach die Erhöhungen der Mautbeträge ab für die Benützung der Brennerautobahn diskriminierend und überhöht waren. Diese Klage stützte sich auf die RL 93/89/EWG, die die Besteuerung von Gütertransporten auf den Haupttransitrouten durch Europa regelt.

Nach Art. 7 lit. d RL 93/89/EWG darf LKW-Maut nur für die Benutzung von Autobahnen und ähnlichen mehrspurigen Schnellstraßen sowie für Tunnel und Brücken erhoben werden. Nach Art. 7 lit. b RL dürfen Mauten in keiner Weise unmittelbar oder mittelbar diskriminierend erhoben werden. Nach Art. 7 lit. h RL müssen sich die Mautgebühren an den Kosten für den Bau, den Betrieb und den weiteren Ausbau des betreffenden Straßenstückes orientieren.

Die Kommission konnte nachweisen, dass die Brennermaut für Teilstrecken, die nahezu ausschließlich von österreichischen Gütertransporten benutzt werden, nicht erhöht wurde. Eine stufenweise Erhöhung au...

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