Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 14, 10. Mai 2001, Seite 47

Bankwesengesetz: Zwischenabschluss

§ 70 Abs. 1 Z 1 BWG räumt dem Bundesminister für Finanzen nicht das Recht ein, Kreditinstituten die Erstellung eines Zwischenabschlusses durch einen bestimmten Wirtschaftsprüfer aufzutragen. ­ (§ 70 Abs. 1 Z 1 Bankwesengesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0418, 2000/17/0037, 0038)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...