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SWK 14, 10. Mai 2001, Seite 52

Unterhaltsrente

Wird ein Wirtschaftsgut gegen eine Rente übertragen, die nicht als angemessene Gegenleistung qualifiziert werden kann, muss von einer freiwilligen Zuwendung bzw. einer Unterhaltsrente im Sinn des § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 ausgegangen werden. ­ (§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0120)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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