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SWK 14, 10. Mai 2001, Seite R 52

Unterhaltsrente

Wird ein Wirtschaftsgut gegen eine Rente übertragen, die nicht als angemessene Gegenleistung qualifiziert werden kann, muss von einer freiwilligen Zuwendung bzw. einer Unterhaltsrente im Sinn des § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 ausgegangen werden. ­ (§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0120)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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