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Unterhaltsrente
• Wird ein Wirtschaftsgut gegen eine Rente übertragen, die nicht als angemessene Gegenleistung qualifiziert werden kann, muss von einer freiwilligen Zuwendung bzw. einer Unterhaltsrente im Sinn des § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 ausgegangen werden. (§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0120)