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AgB: Berufsausbildung Kind
• Im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes hat die Behörde nicht nur den Zeitaufwand für die Fahrtdauer, sondern auch Wartezeiten zu berücksichtigen. (§ 34 Abs. 8 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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