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SWK 14, 10. Mai 2001, Seite 50

AgB: Berufsausbildung Kind

Im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes hat die Behörde nicht nur den Zeitaufwand für die Fahrtdauer, sondern auch Wartezeiten zu berücksichtigen. ­ (§ 34 Abs. 8 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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