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KommSt: Bemessungsgrundlage
• Die an aus dem Dienstverhältnis ausscheidende Dienstnehmer ausbezahlten Pensionsabfindungen gehören nicht zur Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer. - (§ 5 Abs. 2 lit. b KommStG 1993), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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