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Beratungsleistungen durch leitende Angestellte
Beratungsleistungen durch leitende Angestellte (§ 25 EStG)
Ein Honorar, das ein leitender Angestellter von seinem Arbeitgeber dafür erhält, dass er diesen bei Verhandlungen über den Verkauf des Betriebes beraten hat, gehört zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (BFH , XI R 32/00, in BB 2001, 816).