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SWK 18, 20. Juni 2001, Seite R 69

Kommunalsteuer Klagenfurt

Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung einer Vorstellung gegen den Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Klagenfurt in Angelegenheit Kommunalsteuer. - (§ 91 Abs. 2 Klagenfurter Stadtrecht 1998), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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