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Kommunalsteuer Klagenfurt
• Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung einer Vorstellung gegen den Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Klagenfurt in Angelegenheit Kommunalsteuer. - (§ 91 Abs. 2 Klagenfurter Stadtrecht 1998), (Abweisung)
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